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Die Vollgeld-Initiative
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Die Vollgeld-Initiative
  erstellt am 19.11.2014 von Admin [Wahrheiten]

Vollgeld


DIE VOLLGELD-INITIATIVE: 5 FRAGEN, 5 ANTWORTEN

1) Was bedeutet der Name Vollgeld?
Vollgeld ist das Geld, das die Nationalbank in Umlauf bringt. Das sind heute nur Münzen und Banknoten. Diese gesetzlichen Zahlungsmittel machen aber lediglich 10 Prozent der umlaufenden Geldmenge aus. 90 Prozent sind elektronisches Geld (Buchgeld), das die Banken per Knopfdruck selber schaffen, um damit ihre Geschäfte (u.a. Kredite, Immobilien, Aktien) zu finanzieren. Die meisten Leute glauben, die Guthaben auf einem Bankkonto seien echte Franken. Ein Trugschluss! Ein Konto ist bloss eine Forderung des Kunden, bzw. ein Versprechen der Bank auf Geld, aber selbst kein gesetzliches Zahlungsmittel.

2) Was will die Vollgeld-Initiative?
Die heutige Realität entspricht nicht der Intention der Bundesverfassung (Art. 99: „Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes“). Die Vollgeld-Initiative will das korrigieren. Allein die Nationalbank soll elektronisches Geld erzeugen können. Dann dürfen Banken kein eigenes Geld mehr kreieren, sondern nur noch Geld verleihen, das sie von Sparern, anderen Banken oder, soweit nötig, der Nationalbank zur Verfügung gestellt bekommen. Hinter der Initiative steht der überparteiliche Verein Monetäre Modernisierung (MoMo) und ein wissenschaftlicher Beirat.

3) Was sind die wesentlichen Vorteile des Vollgeldes?
Das Vollgeld auf Zahlungskonten ist vollumfänglich sicher, da es Geld von der Nationalbank ist. Bankenpleiten können ihm nichts anhaben. Finanzblasen werden verhindert, weil die Banken kein eigenes Geld mehr schaffen können. Der Staat wird aus der Geiselhaft befreit, weil er Banken nicht mehr mit Steuermilliarden retten muss (too big to fail), um den Zahlungsverkehr aufrecht zu erhalten. Die Finanzbranche steht wieder im Dienst von Realwirtschaft und Gesellschaft. Das Geld- und Bankensystem ist kein Buch mit sieben Siegeln mehr, es wird wieder transparent und verständlich.

4) Was geschieht beim Vollgeld mit den Banken?
Die Banken bieten nach einer Umstellung auf Vollgeld weiterhin alle Finanzdienstleistungen an (u.a. Kreditvergabe, Zahlungsverkehr, Vermögensverwaltung). Es gibt nur noch Nationalbank-Geld auf unseren Zahlungsverkehrskonten. Das elektronische Geld ist damit genauso vollwertiges Geld wie heute Münzen und Banknoten. Die Banken können also nur noch mit Geld arbeiten, das ihnen von Sparern, anderen Banken oder, soweit nötig, von der Nationalbank zufliesst oder das sie selber besitzen. Banken haben keinen unfairen Vorteil gegenüber allen anderen Marktteilnehmern mehr, da sie Geld nicht mehr selber erzeugen können.

5) Welche Auswirkungen hat das Vollgeld für Bankkunden?
Auf allen Konten, die dem Zahlungsverkehr dienen, befindet sich ab dem Zeitpunkt der Umstellung Vollgeld, von der Nationalbank garantiertes elektronisches Geld. Die Bank muss diese Konten wie Wertschriften-Depots verwalten. Das Geld gehört den Kontobesitzern und geht nicht verloren, falls eine Bank Pleite geht, es wird aber nicht verzinst. Wer lieber Zins statt krisensicheres Geld möchte, kann der Bank nach wie vor sein Geld über ein Sparkonto oder andere Investitionen gegen Zins zur Verfügung stellen.

Vollgeld Info
Ein Infoblatt zur Vollgeldinitiative. Bitte teilen und weiter verbreiten!

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Kommentar Kommentar am 28.01.2015 - 21:27 von Admin  No.1

SIEBEN FRAGEN ZUM GELD

1. Ist Ihnen bekannt, dass Geld ausschliesslich bei der Kreditvergabe entsteht? Geld existiert also immer nur als Schuld und nicht als Wert. Die Banken verwenden dabei nicht die Einlagen der Sparer sondern erzeugen es aus dem Nichts als Buchungssatz (Giralgeld).

2. Ist Ihnen bekannt, dass bei dieser Geldschöpfung immer nur der Kredit und nicht die Zinsen erzeugt werden? Die Zinsforderungen reduzieren so automatisch die im Umlauf befindliche Geldmenge (Enteignungssystem).

3. Ist Ihnen bekannt, dass Ihr Guthaben auf dem Girokonto kein echtes Geld ist sondern nur ein Versprechen auf Geld? Dieses Giralgeld umfasst mittlerweile 90 Prozent unseres Geldes und es ist NICHT mehr gedeckt. Bei einem BankenRun oder wenn Ihre Bank pleite geht, ist das Guthaben weg!

4. Ist Ihnen bekannt, dass das Privileg der Banken, Giralgeld zu erzeugen, in KEINEM Recht geregelt ist und nur als Gewohnheitsrecht existiert? Man kann so etwas also als "offizielles Falschgeld" bezeichnen.

5. Ist Ihnen bekannt, dass mit einer Korrektur der heutigen Geldschöpfungspraxis die derzeitige Staatsverschuldung von Bund und Gemeinden ohne Inflationsgefahr innert weniger Jahre komplett getilgt werden könnte und der Staat damit schuldenfrei wäre?

6. Ist Ihnen bekannt, dass dadurch auch staatliche Dienstleistungen, ein Bürgergeld oder Steuersenkungen finanziert und über 5 Milliarden an jährlichen Zinszahlungen eingespart werden könnten?

7. Ist Ihnen bekannt, dass es in der Schweiz bereits eine Vollgeldinitiative gibt? Die Schweiz hätte dann die krisensicherste Währung der Welt!
http://www.vollgeld-initiative.ch




Kommentar Kommentar am 13.12.2015 - 17:32 von Admin  No.2

ZIEL ERREICHT!

Es kamen über 110 000 beglaubigte Unterschriften für die Initiative zusammen! Damit ist der Weg frei für eine Gesetzesvorlage zum schuldfreien Vollgeld in der Schweiz. Ziel ist es den Banken das Privileg entziehen, eigenes Geld zu produzieren. Sie werden somit wieder allen anderen Unternehmen gleichgestellt. Sie können dann nur noch mit dem Geld arbeiten, das ihnen von Sparern, anderen Banken oder, soweit nötig, von der Nationalbank zur Verfügung gestellt wird.


VollgeldBanken können trotzdem mit Vollgeld rentabel und langfristig stabil arbeiten. Die Arbeitsplätze in der Bankenbranche bleiben gesichert. Das zeigt die PostFinance, die erfolgreich wirtschaftet, ohne selber Geld zu erschaffen. Da die PostFinance heute keine volle Banklizenz besitzt, kann sie durch Kreditvergabe kein Geld erzeugen, sondern nur mit Geld arbeiten, das ihr von Sparern oder Banken zur Verfügung gestellt wird; trotzdem machte sie in den letzten Jahren durchschnittlich rund 600 Millionen Franken Gewinn. Auch Versicherungen und andere Finanzunternehmen arbeiten rentabel, ohne selbst Geld herzustellen.

Eine erfreuliche Folge der Vollgeld-Initiative ist, dass die Nationalbank pro Jahr zusätzlich fünf bis zehn Milliarden Schweizer Franken an Bund und Kantone auszahlen kann. Das sind je nach Wirtschaftswachstum also das Zwei- bis Vierfache der bisher üblichen Gewinnausschüttung der Nationalbank, ohne Inflation auszulösen. Mit diesen zusätzlichen Einnahmen könnten Steuern gesenkt, Staatsschulden abgebaut oder öffentliche Infrastruktur und die Sozialwerke mitfinanziert werden. Möglich wäre auch, neues Geld durch eine jährliche Bürgerdividende von 500 bis 1’000 Franken pro Kopf in Umlauf zu bringen. Von den zusätzlichen Erlösen aus der Geldschöpfung profitieren die Gesellschaft und die Realwirtschaft.

Die Umstellung auf Vollgeld kann gut vorbereitet werden und ohne Schwierigkeiten vollzogen werden. Es handelt sich nur um eine buchhalterische Veränderung an einem bestimmten Stichtag; das Vollgeld-System etabliert sich danach schrittweise innerhalb von einigen Jahren. Die Schweiz kann dies alleine umsetzen, denn im nationalen und internationalen Zahlungsverkehr ändert sich durch die Vollgeld-Initiative grundsätzlich nichts. Die Nationalbank verfügt jederzeit über die nötigen Steuerungsmöglichkeiten, um situationsgerecht und wirksam zu reagieren.

Merke: Geldsysteme sind nicht in Stein gemeisselt - Geldsysteme entwickeln und verändern sich!

Aufklärung über unser Geldsystem
Eine Aufklärung über unser Geldsystem

Rückrunde zur Vollgeld-Initiative
Die Rückrunde zur Vollgeld-Initiative



Nachtrag: Ist auch die Schweiz nur eine Firma mit der UID-Nummer CHE-114.587.210 ?



Kommentar Kommentar am 16.08.2019 - 13:37 von Admin  No.3

Das Deutsche Volk hat sich mit seiner Verfassunggebenden Versammlung eine Instanz geschaffen, die den Staat Deutschland am 04.04.2016 rechtswirksam gestellt hat. Mit dieser Ausrufung hat der Föderale Staat Deutschland seine Völkerrechtspersönlichkeit erlangt, und auch seine Finanzhoheit.

Die Kernverfassung entfaltet Rechtswirksamkeit und ist auch für das Ministerium für Finanzen die Rechts- und Arbeitsgrundlage. Für ein besseres Zusammenwirken aller Bereiche der Gesellschaft arbeiten die Fachministerien zusammen.

Aus dem Ministerium der Finanzen kommen jene Gesetzesinitiativen, die den Bürgern, den volkswirtschaftlichen Strukturen, den Gebietskörperschaften, wie den Ländern und Kommunen die finanzielle Freiheit garantieren.

Eine wichtige Kategorie des Finanzwesens sind Steuern. Historisch gesehen sind mit Steuern auch die Geldmittel beschrieben, mit denen die Bürger gezwungen werden, die Verschuldung des Staates abzubauen. Nur dadurch wird dieses derzeitige perfide Geld- und Finanzsystem aufrecht erhalten.

Das neue Geld, Währungs- und Finanzwesen, das die Verfassunggebende Versammlung und das Ministerium der Finanzen den Bürgern vorstellen und zu ihrem Wohl in Kraft setzen wird, ist ein Vollgeldsystem.

Was ist Vollgeld

In einem Vollgeldsystem ist privaten Geschäftsbanken das Recht zur Geldschöpfung entzogen. Das führt dazu, dass alles „Geld“ von der Staatsbank, also dem Deutschen Amt für Werteausgleich (DAW) geschöpft wird. Über das Vollgeldsystem zeigt der deutsche Staat seine Finanzhoheit. Die neue Währung lautet DW (Deutscher Werteausgleich). Die Finanzhoheit definiert sich aus den folgenden Merkmalen heraus:

  • Der deutsche Staat wird auch für die Wirtschaft Bedingungen schaffen, sich effizient zu entwickeln. Dies ist absolut notwendig, um die Geldwert- und Preisstabilität zu garantieren.

  • Das Einkommensniveau, die Produktivität, die Abkopplung des DW aus dem derzeitigen Finanzsystem garantieren in Deutschland eine hohe Kaufkraft.

  • Sämtliche Preise, der in Deutschland gehandelten Güter und Dienstleistungen, werden um die Fremdfinanzierungskosten, Steuern und Sozialabgaben bereinigt.

    Das alles bewirkt eine hohe Kaufkraft, und macht die deutsche Wirtschaft wieder zu einem seriösen Handelspartner. Aus dem Vollgeldsystem heraus entstehen erhebliche Kapazitäten, die in Forschung und Technologie Einsatz finden, zurück zur Deutschen Wertarbeit. Auch das Geldsystem ist im Staat Deutschland für die Menschen da. Als Initiatoren von Gesetzen und weiteren Rechtsnormen werden wir gemäß unserem Verfassungsauftrag dafür sorgen, dass in Deutschland kein Mangel an Geld bestehen wird.

    Was werden wir in Kürze erarbeiten ?

    Grundlegendes dazu ist im Entwurf zur Vollverfassung wie folgt ausgeführt:

    Artikel 8

    § 46. Arbeit ist die Grundlage der Wertschöpfung.

    § 47. Private Banken, Geldverleiher und Börsen oder vergleichbare Einrichtungen sind verboten.

    Das ist möglich und erforderlich, weil die Verfassunggebende Versammlung auch Träger eines hoheitlich-staatlichen Finanzsystems ist. Mit ausländischen Investoren wollen wir gerechte Verhandlungslösungen erzielen.

    § 48. Jedem Menschen, somit jedem Rechteträger und Bürger, steht beginnend mit dem Tage seiner leiblichen Geburt, ein bedingungsloses Grundeinkommen zu, welches er erst mit seinem Lebensende verliert.


    Härtefälle, die in Armut und an der Armutsgrenze leben, erhalten sofort ein existenzsicherndes Grundeinkommen. Hier sind weitere Informationen über das Geld- und Finanzsystem.




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